Wir sind als unabhängige Pflegeberatungsstelle durch die Pflegekassen anerkannt.
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Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen, mit denen pflegende Angehörige oder Nahestehende entlastet werden.
Außerdem soll diese Leistung zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürtigen bei der Gestaltung ihres Alltags dienen.
Diese Entlastungsleistung steht jedem ab dem Pflegegrad 1 zu.
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