Ab sofort bieten wir die Pflegeberatung nach § 37.3 an
Wir sind als unabhängige Pflegeberatungsstelle durch die Pflegekassen anerkannt.
Rufen Sie uns gern für Ihren kostenlosen Beratungstermin an.
Unsere Dienstleistungen
Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen, mit denen pflegende Angehörige oder Nahestehende entlastet werden.
Außerdem soll diese Leistung zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürtigen bei der Gestaltung ihres Alltags dienen.
Diese Entlastungsleistung steht jedem ab dem Pflegegrad 1 zu.
Betreuung zu Hause
- Einkaufshilfen- und Botengänge
- Unterhaltungen anregen und Interesse wecken
- Hilfe bei der Versorgung von Haustieren und Pflanzen
- Spazieren gehen
- Gesellschaft leisten
- Betreuung allgemein uvm.
Betreuung außer Haus
- Unterstützung bei Sport- und Bewegung
- Begleitung zu Seniorentreffen
- Begleitung in die Kirche, Friedhof etc.
- Begleitung zu Außer-Haus- Terminen wie Arzt, Frisör etc.
Aktivierende Hauswirtschaft
- Gemeinsame Menü- und Essensplanung
- Wohnungsreinigung
- Treppenhausreinigung
- ggf. Grundreinigung
- Wäschedienste- und Pflege
- Versorgung von Haustieren
- Müllentsorgung
Demenzbetreuung sowie Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
- Alltagsbetreuung in der eigenen Häuslichkeit für Menschen mit oder ohne Demenz
- speziell angepasste Hilfen zu Hause
- Beratung zur Demenzbetreuung
- Betreuung nach Krankenhausaufenthalt
Familienbetreuung
- Sicherstellung des Kindergarten- und Schulbesuchs
- Hausaufgabenbetreuung
- Hilfen im Haushalt
- Erledigung von Einkäufen/ Besorgungen